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Betreuungsgerichte in Niedersachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Betreuungsgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Amtshof 2-6, 31224 Peine
Telefon:051717050
Fax:0517118399
Anschrift:Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn
Telefon:05371897100
Fax:05371897300
Anschrift:Zum Oberntor 2, 31832 Springe
Telefon:0504120310
Fax:05041203190
E-Mail:agspr-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller)
Telefon:04231181
Anschrift:Weserstraße 8, 31592 Stolzenau
Telefon:057617090
Fax:0576170933
Anschrift:Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Telefon:051219680
Fax:05121968257
E-Mail:aghi-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Enzerstraße 12, 31655 Stadthagen
Telefon:057217860
Fax:0572178679
E-Mail:poststelle@ag-sth.niedersachsen.de
Anschrift:Bahnhofstraße 26, 31008 Elze
Telefon:0506893010
Fax:05068930155
E-Mail:agelz-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Veerßer Straße 49, 29525 Uelzen
Telefon:058188510
Fax:05818851160
Anschrift:Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:042617040
Fax:0426170470
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Betreuungsgericht

Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.

Früheres Vormundschaftsgericht

Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.

FamFG

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.

Betreuungsverfahren

Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.

Betreuerbestellung

Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.

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