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Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Burgweg 42, 44145 Dortmund
Telefon:023184796320
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr Mi 14-15 Uhr
Anschrift:Am Bertholdshof 2, 44143 Dortmund
Telefon:02315314815
Sprechzeiten:Mo 13-14 Uhr Mi 14-15 Uhr
Anschrift:Konkordiastr. 7, 58095 Hagen
Telefon:023317883613
Fax:02337474567
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-13 Uhr
Anschrift:Konkordiastr. 7, 58095 Hagen
Telefon:023317883612
Fax:023317883622
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr
Do 9-10 Uhr
Anschrift:Konkordiastr. 7, 58095 Hagen
Telefon:023317883614
Fax:023317883624
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
Anschrift:Konkordiastr. 7, 58095 Hagen
Telefon:023317883615
Fax:023313485720
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr Do 10-11 Uhr
Anschrift:Konkordiastr. 7, 58095 Hagen
Telefon:023317883610
Fax:023317883620
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
Anschrift:Zum Mühlbach 9, 59174 Kamen
Telefon:0230742992
Fax:023079944631
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 14-16 Uhr
Anschrift:Weststr. 47a, 59174 Kamen
Telefon:02307925754
Sprechzeiten:Di 12-13 Uhr Do 9:30-10:30 Uhr
Anschrift:Burgweg 42, 44145 Dortmund
Telefon:02319868367
Fax:029229109222
Sprechzeiten:Mi 8-9 Uhr und 12-13 Uhr
41 - 50 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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