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Gerichtsvollzieher in Rheinland-Pfalz - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Ebereschenweg 7, 56412 Welschneudorf
Telefon:02608820
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bopparder Straße 5, 56288 Kastelaun
Telefon:067629629175
Fax:067629629175
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Lindelstr. 15, 55452 Guldental
Telefon:06707961183
Fax:06707961184
Anschrift:Auf dem Sand 3a, 55768 Hoppstädten-Weiersbach
Telefon:067829833348
Fax:067829833349
Sprechzeiten:Do 8-10 Uhr
Anschrift:Gartenstr. 15, 56412 Niederelbert
Telefon:026029979130
Fax:026029979131
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
Anschrift:Sperlingstr. 2, 56410 Montabaur-Horressen
Telefon:0260218857
Fax:0260212906
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Im Wiesengrund 59, 56412 Stahlhofen
Telefon:02602180434
Fax:0260216879
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
Anschrift:Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein
Telefon:02644947102
Fax:02644947180
E-Mail:aglin@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Wilhelmstraße 55/57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:015120170254
Fax:026439033615
Sprechzeiten:Mi 11-12 Uhr (AG Bad Neuenahr-Ahrweiler), telefonisch: Mo 15-16:30 Uhr
Anschrift:Mannheimer Str. 230, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:067179646580
Sprechzeiten:Mo, Di, Do 14-15 Uhr
41 - 50 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Rheinland-Pfalz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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