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Gerichtsvollzieher in Sachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Schäferstr. 59, 01067 Dresden
Telefon:03514224269
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und 15-17 Uhr
Anschrift:Schäferstr. 59, 01067 Dresden
Telefon:03514224268
Sprechzeiten:Mi 9-11 Uhr und 15-17 Uhr
Anschrift:Theaterstr. 76, 09111 Chemnitz
Telefon:03714029128
Fax:03713560616
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Mi 9-11 Uhr
Anschrift:Gebäude 1, Bahnhofstr. 5, 04668 Grimma
Telefon:03437926333
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 10-12 Uhr
Anschrift:Gebäude 1, Bahnhofstr. 5, 04668 Grimma
Telefon:03437914893
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 10-12 Uhr
Anschrift:Hubertusstr. 68, 01129 Dresden
Telefon:03518599486
Fax:03518582010
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Do 9-11 Uhr
Anschrift:Hubertusstr. 68, 01129 Dresden
Telefon:03518599484
Fax:03518599482
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Do 10-12 Uhr
Anschrift:Schnorrstr. 70, 01069 Dresden
Telefon:03514799399
Fax:035120660648
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Bürgerstr. 20, 01127 Dresden
Telefon:03514214565
Sprechzeiten:Di 9-12 Uhr Mi 14-17 Uhr
Anschrift:Weststr. 33, 09112 Chemnitz
Telefon:03714047546
Fax:03714047546
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr Do 13-15 Uhr
41 - 50 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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