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Unter den vermögenswirksamen Leistungen werden in Tarifverträgen bzw. vergleichbaren Betriebsvereinbarungen festgelegte Geldleistungen durch den Arbeitgeber verstanden. Verfügt ein Arbeitnehmer also über ein Anlagekonto (z.B. in Form eines Bausparvertrages), so kann die vermögenswirksame Leistung direkt vom Arbeitgeber auf das jeweilige Konto überwiesen werden. Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht in den meisten Fällen darin, dass der Arbeitgeber die Leistungen mit einem Eigenanteil unterstützt. Auf staatlicher Seite werden die vermögenswirksamen Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich gefördert.