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Sowohl öffentliche als auch Universitätsbibliotheken verfügen vielfach über Leseräume, in denen beispielsweise auch nicht entleihbare Bestände durch den Bibliotheksnutzer eingesehen werden dürfen. In diese Lesesälen bzw. Leseräumen ist – nicht zuletzt um den vorhanden Fundus zu schonen - das Essen und Trinken nicht gestattet. Mit diesbezüglichen Fragen und Anliegen kann man sich auch an das zuständige Bibliothekspersonal wenden.