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Nicht jedes historische Bauwerk gibt Zeugnis von der menschlichen Kultur oder Geschichte. Nicht jede Gartenanlage ist unbedingt für spätere Generationen zu erhalten. Und nicht jeder Sakralbau ist zwingend unter Denkmalschutz zu stellen. Regelmäßig werden nur dann Objekte, Anlagen oder Bauwerke als Denkmäler bezeichnet, wenn ein öffentliches Interesse an ihrer Erhaltung und Pflege besteht. Naturgemäß kann dies nicht immer der Fall sein, sodass durchaus verschiedene Ansichten darüber bestehen, ob ein bestimmtes Objekt oder eine Anlage nun als Denkmal zählen sollte oder nicht.