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Die Vermögensverwaltung umfasst normalerweise Aspekte der Rücklagen, der Vermögensübersicht und des Grundvermögens einer Gemeinde/ Stadt. Darüber hinaus sind bei der Vermögensverwaltung eines Ortes auch Forderungen aus Geldanlagen und Krediten zu berücksichtigen. Im Allgemeinen obliegen die Vermögensverwaltung und das Anordnungswesen der zuständigen Ortskämmerei. Diese ist darüber hinaus regelmäßig mit dem Finanzmanagement, der Schuldenverwaltung, der Haushaltsplanung sowie der Steuer- und Gebührenerhebung des Ortes betraut.