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Als Lohnsteuer wird eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bezeichnet. Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte eines Arbeitnehmers aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben und vom Arbeitgeber direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer also direkt von Lohn oder Gehalt eines Arbeitnehmers und führt sie dann im Namen des Leistungserbringers an das Finanzamt ab. Die Lohnsteuer stellt damit normalerweise eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Der Arbeitnehmer gibt seinerseits normalerweise nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung ab. Danach wird im Allgemeinen seine endgültige Steuerschuld für das vergangene Jahr festgelegt.