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Unter einem Mahnverfahren sind all jene Verfahren zu verstehen, die vor den Amtsgerichten bzw. den Zentralen Mahngerichten (auch als Gemeinsame Mahngerichte bekannt) zum Zwecke der Durchführung einer Geldforderung geführt werden. Zuständigkeiten und konkrete Abläufe eines Mahnverfahrens sind in der Zivilprozessordnung geregelt. Neben amtlichen Mahnverfahren bestehen noch weitere Möglichkeiten zur Durchsetzung einer solchen Forderung, etwa durch außergerichtliche Wege über Rechtsanwälte oder Inkassobüros. Mahnverfahren dienen dazu, ohne Klageerhebung bzw. Urteil die Vollstreckung einer bestimmten Forderung zu erreichen.