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Mit einem Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter auf Zeit eine Sache zum Gebrauch. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter das Entgelt in Form der Miete. Der Vermieter hat die Pflicht, eine Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und sollte sie normalerweise während der gesamten Mietzeit in demselben Zustand erhalten. Ein Mietvertrag ist grundsätzlich formfrei. Er kann auch nur aus ein paar Zeilen bestehen oder sogar mündlich abgeschlossen sein. Zu einem schriftlichen Mietvertrag ist jedoch unbedingt zu raten. Voraussetzung für einen wirksamen Mietvertrag ist lediglich, dass Einigkeit der Vertragspartner darüber besteht, wer Mieter und wer Vermieter ist und welche Wohnung vermietet wird. Neben den Namen und Adressen der Vertragspartner sind natürlich auch Mietzins und Beginn des Mietverhältnisses zu nennen.