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Falls sich der Schuldner tatsächlich zutraut, seine finanziellen Probleme allein zu lösen, kann er das natürlich tun. Dazu ist normalerweise ein Plan der aktuellen Schulden aufzustellen. Dann sollten die jeweiligen Gläubiger kontaktiert werden. Bei diesen Treffen sollten sowohl die Gesamtschulden als auch die Schulden bei dem kontaktierten Gläubiger aufgezeigt und besprochen werden. Nun sollte der Schuldner die Gläubiger unter Umständen um Ratenverträge ersuchen oder sogar einen Forderungsverzicht erreichen. Diese Gespräche sollten zeitnah erfolgen, um überhaupt Erfolg zu haben. Denn es gilt wie auch beim Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle, unbedingt schnell zu handeln. Je frühzeitiger eine Beratungsstelle aufgesucht wird oder der Schuldner selbst handelt, umso einfacher gestaltet sich unter Umständen ein Entschuldungsprozess. Das betrifft neben Einspruchsfristen auch Mahngebühren und Zinsen.