ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Seniorenheim & Pflegeheim - Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Pflegestufe?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Wird bei einem Angehörigen eine Pflegestufe festgestellt, bedeutet dies, dass die gesetzliche Pflegeversicherung einen Beitrag für die Betreuung (je nach Grad der Pflegebedürftigkeit) leistet. Ob eine Person die Pflegestufe 1, 2 oder 3 erhält, obliegt dem Medizinischen Dienst, der die Einstufung zum Grad der Pflegebedürftigkeit vornimmt, über welche letztlich die zuständige Pflegekasse entscheidet. Nähere Informationen zum Medizinischen Dienst der Krankenkasse erhält man z.B. unter http://www.mdk.de/ .

Antwort bewerten:
(16)

Dazu passende Fragen:

1 - 20 von 44
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren