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Im eigentliche Wortsinne bedeutet Bedürftigkeit, dass eine Person finanzielle Hilfe benötigt. Diese Person oder Familie kann sich nicht selbst unterhalten, ist also nicht in Lage, ihren Bedarf mit den eigenen Mitteln zu decken oder ist nur in einem unzureichenden Maße mit eigenen Mitteln für den eigenen Unterhalt ausgestattet. Diese Art der Bedürftigkeit stellt eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen oder Transferleistungen dar. Bedürftig sind ganz allgemein einkommensschwache Menschen wie beispielsweise Rentner, Familien und Hartz IV-Empfänger. Meist liegen sie mit ihren Einkommen nahe an der Armutsgrenze oder sogar darunter. In Sozialkaufhäusern werden hauptsächlich Menschen mit geringem Einkommen unterstützt und außerdem wird eine ganz bewusste Haltung von Menschen gegenüber der sogenannten „Wegwerf-Gesellschaft“.