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Wenn man eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss man zunächst den Wohnberechtigungsschein beantragen. Wenn man bei der Beantragung des WBS erfolgreich war, kann man oft mit Hilfe der Sozial- oder Wohnbehörde eine Sozialwohnung suchen. Wichtig ist hierbei, dass auch der Anspruch auf die Größe der Wohnung geregelt ist. So gilt regelmäßig, dass je ein Wohnraum für einen Wohnberechtigten und jeden Angehörigen zur Verfügung gestellt werden sollte. Beispielsweise kann man als Alleinstehender eine Einzimmerwohnung beziehen, als Ehepaar mit zwei Kindern eine Vierraumwohnung bewohnen.