Sie sind hier: Homepage » Hamburg » Gerichtsvollzieher
ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gerichtsvollzieher in Hamburg - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(29)
Gerichtsvollzieher Bruhn (Bezirk 15)
8.8 km von Hamburg
Anschrift:Schäferhofstieg 7, 22415 Hamburg
Telefon:04052952862
Fax:04053206573
Sprechzeiten:Di-Do 8:30-9:30 Uhr
Anschrift:Reinskamp 5b, 22117 Hamburg
Telefon:0407135643
Fax:0407135644
Sprechzeiten:Mo, Mi, Do 7:30-8:30 Uhr
Anschrift:Holtkoppel 29, 22415 Hamburg
Telefon:04057129866
Fax:04053206573
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Di-Do 8-9 Uhr
Anschrift:Barsbütteler Str. 13, 22043 Hamburg
Telefon:04024181886
Fax:04024181934
Sprechzeiten:Mo+Mi 15-16 Uhr
Do 7:30-8:30 Uhr
Anschrift:Hohenwischer Str. 169a, 21129 Hamburg
Telefon:04074527591
Sprechzeiten:Mo 16-17 Uhr
Di-Do 8-9 Uhr
Anschrift:Brennerhof 121, 22113 Hamburg
Telefon:04053303553
Fax:04053303556
Sprechzeiten:Mo., Mi. + Do. 10.00 - 11.00 Uhr
Anschrift:Brennerhof 121, 22113 Hamburg
Telefon:04053303554
Fax:04053303556
Sprechzeiten:Di-Do 10-11 Uhr
Anschrift:Herzog-Alf-Weg 43, 22457 Hamburg
Telefon:0405509204
Fax:0405503572
Sprechzeiten:Mo, Mi, Do 15-16 Uhr
Anschrift:Schleswiger Damm 162, 22457 Hamburg
Telefon:04067379559
Fax:04067379559
Sprechzeiten:Mo-Do 16-17:30 Uhr
Fr nach Vereinbarung
Anschrift:Julius-Ludowieg-Str. 98, 21073 Hamburg
Telefon:0407650842
Sprechzeiten:Mo-Do 8-9 Uhr
41 - 50 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Hamburg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren