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Gerichtsvollzieher in Hamburg - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 7)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hobökentwiete 65b, 22559 Hamburg
Telefon:040813143
Fax:04053052689
Sprechzeiten:Mo+Mi 15-16 Uhr
Do 8-9 Uhr
Anschrift:Holtenklinker Str. 13, 21929 Hamburg
Telefon:04036094663
Fax:04036094659
Sprechzeiten:Mo-Do 8:30-9:30 Uhr
Anschrift:Holtenklinker Str. 13, 21029 Hamburg
Telefon:04036094661
Fax:04036094662
Sprechzeiten:Mo+Mi+Do 9-10 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieher Fißler
256.42 km von Hamburg
Anschrift:Buchenweg 19, 34253 Lohfelden
Telefon:05608959491
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
61 - 64 von 64
Weitere Behörden in der Nähe von Hamburg
Anschrift:Katharinenstr. 30, 20457 Hamburg
Telefon:040363939
Fax:04184880102
Sprechzeiten:Di-Mi 12-13 Uhr
Fr 8-9 Uhr
Anschrift:Katharinenstr. 30, 20457 Hamburg
Telefon:04037510066
Sprechzeiten:Mo-Do 10-11 Uhr
Fr 8-9 Uhr
Anschrift:Lübekcerstraße 1, 22087 Hamburg
Telefon:015228473993
Fax:04030983385
Sprechzeiten:Mo-Mi 9-10 Uhr
Do 9:30-10:30 Uhr
Anschrift:Eidelstedter Weg 15, 20255 Hamburg
Telefon:04050729300
Fax:04068282252
Sprechzeiten:Mo Di Do 8:30-10 Uhr
Anschrift:Osterbrook 64, 20537 Hamburg
Telefon:04035715010
Fax:04035715011
Sprechzeiten:Mo 15:30-17 Uhr
Di-Do 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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