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Anschrift: | Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main |
Telefon: | 069115 |
Fax: | 06921244423 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-frankfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Strasse 60, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652604 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hugenottenllee 53, 63263 Neu-Isenburg |
Telefon: | 06102241300 |
Fax: | 06102241100 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 36, 65760 Eschborn |
Telefon: | 06196115 |
Fax: | 06196490300 |
E-Mail: | info@eschborn.de |
Anschrift: | Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus) |
Telefon: | 0617170000 |
Fax: | 061717000900 |
E-Mail: | info@stadt-steinbach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 45, 63303 Dreieich |
Telefon: | 06103601101 |
Fax: | 06103601102 |
E-Mail: | buergerbuero@dreieich.de |
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Frankfurt am Main ist die größte Stadt Hessens und die fünftgrößte Stadt Deutschlands. 794 erstmals urkundlich erwähnt, zählte Frankfurt schon im Mittelalter zu den bedeutendsten urbanen Zentren des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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