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Gerichtsvollzieher in Mecklenburg-Vorpommern - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 7)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Grünstr. 61, 17309 Pasewalk
Telefon:015168453001
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
Anschrift:Grünstr. 61, 17309 Pasewalk
Telefon:015224900650
Sprechzeiten:Mi+Mi 11-12 Uhr
Anschrift:Feldstr. 10c, 17373 Ueckermünde
Telefon:03977125551
Fax:03977125551
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr Do 16-17 Uhr
Anschrift:Holunderweg 19, 17454 Zinnowitz
Telefon:03837736623
Fax:03837737894
Sprechzeiten:Di 16-18 Uhr Mi 8-10 Uhr
Anschrift:Schulstr. 1, 18528 Bergen auf Rügen
Telefon:038383191259
Sprechzeiten:Di 9:30-11:30 Uhr Do 14-16 Uhr Breitspeicherstr. 8
Anschrift:Schulstr. 1, 18528 Bergen auf Rügen
Telefon:038383191764
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr, Do 8:30-10 Uhr Breitsprecherstr. 8
Anschrift:Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn
Telefon:01623884746
Fax:05371897300
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Mi 9-10 Uhr
Anschrift:Lange Straße 32, 49356 Diepholz
Fax:0544199649
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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