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Gerichtsvollzieher in Niedersachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Dömitzer Str. 1, 30625 Hannover
Telefon:05112607475
Sprechzeiten:Di+Do 9:30-10:30 Uhr
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:051160097792
Fax:051160099672
Sprechzeiten:Mo+Mi 16-17 Uhr
Anschrift:Ostergrube 11, 30559 Hannover
Telefon:015238799733
Sprechzeiten:Mo+Mi 11:30-12:30 Uhr
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:051159025663
Sprechzeiten:Di+Fr 9:30-10:30 Uhr
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:05116003422
Fax:05116003424
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr Mi 9-10 Uhr
Anschrift:Kruppstraße 16, 31135 Hildesheim
Telefon:051216901241
Fax:05068932467
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr Do 15-16 Uhr
Anschrift:Sedanstr. 21, 30161 Hannover
Telefon:05113888549
Fax:051160097902
Sprechzeiten:Mo+Mi 16-17 Uhr
Anschrift:Goethestr. 5, 31535 Neustadt
Telefon:01772364139
Fax:05031178815
Sprechzeiten:Mi 9-10 Uhr und 12-13 Uhr
Anschrift:Leinstr. 34a, 31535 Neustadt
Telefon:05032964845
Fax:05032964847
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Mi 9:30-10:30 Uhr
Anschrift:Leinstr. 34a, 31535 Neustadt
Telefon:05032964846
Fax:05032964847
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Mi 8:30-9:30 Uhr
21 - 30 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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