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Gerichtsvollzieher in Niedersachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Stettiner Str. 35, 30826 Garbsen
Telefon:05131467520
Fax:05131467522
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
Anschrift:Lange Str. 29-33, 29664 Walsrode
Telefon:05161600775
Fax:05161600785
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Dr.-Kessler-Weg 1, 31535 Neustadt
Telefon:0503264622
Fax:05032892388
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
Anschrift:Daimlerstr. 15, 31275 Lehrte
Telefon:05065423
Sprechzeiten:Mo+Fr 10-11 Uhr
Anschrift:Daimlerstr. 15, 31275 Lehrte
Telefon:017692102573
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
Do 13-14 Uhr
Anschrift:Daimlerstr. 15, 31275 Lehrte
Telefon:015142844825
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr
Do 9-10 Uhr
Anschrift:Daimlerstr. 15, 31275 Lehrte
Telefon:05177985318
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Do 12-13 Uhr
Anschrift:Bordenauer Str. 49b, 31535 Neustadt
Telefon:05032913136
Fax:05032913137
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Do 15-16 Uhr
Anschrift:Heuerstr. 1, 30519 Hannover
Telefon:05113942119
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-14 Uhr
Anschrift:Heuerstr. 1, 30519 Hannover
Telefon:051139080487
Fax:016094775177
Sprechzeiten:Di+Do 12:30-13:30 Uhr
31 - 40 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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