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Landwirtschaftsgerichte sind normalerweise einzelnen Amtsgerichten im jeweiligen Landgerichtsbezirk zugeordnet. Daher gelten Landwirtschaftsgerichte als erste Instanz in Bezug auf Landwirtschaftssachen im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter anderem sind Landwirtschaftsgerichte mit Angelegenheiten der Höfeordnung, der Hoffolgezeugnisse und der Hofübergabeverträge betraut.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Landwirtschaftsgericht-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Landwirtschaftsgericht Hannoversch Münden. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Landwirtschaftsgericht Hannoversch Münden können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Hannoversch Münden liegt im Landkreis Göttingen, am Zusammenfluss von Werra und Fulda zur Weser, weswegen der Ort auch als "Drei-Flüsse-Stadt bekannt ist. Hann. Münden besteht aus der Kernstadt sowie den...
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Das Landwirtschaftsgericht stellt die erste Instanz (Amtsgericht) in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen dar.
Die Abkürzung LwVG steht für das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, kurz: Landwirtschaftsverfahrensgesetz. Den Gesetzestext kann man auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen.
Unter Landwirtschaftssachen versteht man allgemein Rechtsstreitigkeiten, die vor Landwirtschaftsgerichten verhandelt werden. Z. B. Streitigkeiten über die Höfeordnung, das Grundstücksverkehrsgesetz oder die Landpacht sind typische Rechtsstreitigkeiten bzw. Landwirtschaftssachen.
Häufig werden vor dem Landwirtschaftsgericht Streitigkeiten bzw. der Erteilung von Hoffolgezeugnissen oder Erbscheinen verhandelt. U. a. finden auch Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung der Höfeordnung, zu Landpachtverträgen statt.
Das Bundesgesetz zur Erbschaftsregelung eines Bauernhofs wird als Höfeordnung bezeichnet. In einigen Bundesländern gelten höferechtliche Sonderregelungen.