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Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Katzenellbogen 1, 58644 Iserlohn
Telefon:02374509933
Fax:02374509934
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Do 9-10 Uhr
Anschrift:Berliner Allee 90, 58119 Hagen
Telefon:02334954580
Fax:02334954581
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
Anschrift:Theißstr. 26, 44289 Dortmund
Telefon:0231445804
Fax:023194531134
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Do 12-13 Uhr
Anschrift:Buchenstr. 4, 59425 Unna
Telefon:017621914132
Fax:02303256221
Sprechzeiten:Mi+Do 10-11 Uhr
Anschrift:Buchenstr. 4, 59425 Unna
Telefon:02303255202
Fax:02304256513
Sprechzeiten:Mo+Do 11-12 Uhr
Anschrift:Buchenstr. 4, 59423 Unna
Telefon:023039018212
Sprechzeiten:Mo+Do 11-12 Uhr
Anschrift:Buchenstr. 4, 59423 Unna
Telefon:02303660144
Fax:029228033370
Sprechzeiten:Mi 15-16 Uhr Fr 9:30-10:30 Uhr
Anschrift:An der Feuermaschine 3, 59425 Unna
Telefon:0230341250
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
Anschrift:Tewaagstr. 11, 44141 Dortmund
Telefon:02381492604
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Mi 11:30-12:30 Uhr
Anschrift:Tewaagstr. 11, 44141 Dortmund
Telefon:02319932283
Fax:023156556870
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr Mi 12:30-13:30 Uhr
11 - 20 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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