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Grundsätzlich hat man als Zeuge ein Recht auf eventuelle Ausfallentschädigungen, welche durch das Erscheinen vor Gericht entstehen. Allerdings muss dieser Antrag auf Entschädigung in der Regel binnen 3 Monaten gestellt werden. Die Höhe der jeweiligen Entschädigung richtet sich einerseits nach dem zeitlichen Aufwand, der mit dem Erscheinen vor Gericht verbunden ist. Andererseits ist die Ausfallentschädigung abhängig davon, ob der Zeuge einer Erwerbstätigkeit nachgeht, Personen zu versorgen hat oder ähnliches.