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Amtsgericht - Häufige Fragen

Welche Strafsachen verhandelt man im Amtsgericht?

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Das Amtsgericht kümmert sich vorwiegend um Strafsachen und zivilrechtliche Angelegenheiten. Das Amtsgericht ist als Eingangsinstanz auch häufig für Straftaten bis zu einem gewissen Streitwert zuständig. Dies bedeutet, dass im Amtsgericht regelmäßig Strafsachen verhandelt werden, wenn weder die Unterbringung des Beschuldigten in einem Krankenhaus oder Sicherheitsverwahrung, noch eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist. Kapitalverbrechen und ähnlich schwere Strafsachen werden allerdings vielmehr im Landgericht oder Oberlandesgericht verhandelt.

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