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Im Zuge der Bestattung erwirbt man normalerweise die Nutzungsrechte an einer Grabstätte auf dem kommunalen Friedhof. Hierfür ist regelmäßig die Friedhofsbehörde zuständig. Die Dauer des jeweiligen Grabnutzungsrechts ist allgemein von der Friedhofssatzung oder Bestattungsordnung abhängig. Es ist vielerorts möglich, die Grabnutzungsrechte nach Ablauf der Nutzungsdauer oder auch vorzeitig zurückzugeben. Gleichermaßen kann man in der Regel die Grabnutzungsrechte übertragen. Dies ist meist schriftlich bei der jeweiligen Kommunalverwaltung zu beantragen. Insofern stellt auch bei Fragen zur Übertragung der Grabnutzungsrechte regelmäßig die Friedhofsverwaltung den richtigen Ansprechpartner dar.