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Die Art der Grabstätte ist in erster Linie abhängig von der Bestattungsart. Insofern ist grundlegend zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung zu unterscheiden. Vielerorts wird differenziert zwischen Familien- und Reihengrabstätten, darüber hinaus gibt es anonyme Reihengrabstätten und Sondergrabstätten. Außerdem kann das Angebot der Grabstätten von Sarg- und Urnengrab bis hin zu Sonderformen wie der Friedhofshainbestattung reichen. Da das Friedhofs- und Bestattungswesen im Wesentlichen auf kommunaler Ebene verwaltet wird, kann man sich bei Fragen zu den verfügbaren Grabstätten-Arten bei der zuständigen Friedhofsbehörde informieren.