Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstr. 27, 66571 Eppelborn |
Telefon: | 06881969250 |
Fax: | 06881969222 |
E-Mail: | bauverwaltung@eppelborn.de |
Anschrift: | Hohlstraße 7, 66564 Ottweiler |
Telefon: | 068249060 |
Fax: | 068249061288 |
E-Mail: | info@landkreis-neunkirchen.de |
Anschrift: | Mommstr. 21-31, 66606 Sankt Wendel |
Telefon: | 068518010 |
Fax: | 068518012290 |
E-Mail: | info@lkwnd.de |
Anschrift: | Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen/Saar |
Telefon: | 068212020 |
Fax: | 0682120230 |
E-Mail: | sozialamt@neunkirchen.de |
Anschrift: | Gerberstraße 29, 66111 Saarbrücken |
Telefon: | 06819051626 |
Fax: | 06819051351 |
E-Mail: | wohnungsaufsicht@saarbruecken.de |
Anschrift: | Schlossplatz 8-15, 66119 Saarbrücken |
Telefon: | 06815060 |
Fax: | 06815061390 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Gaswerk 3, 66663 Merzig |
Telefon: | 06861800 |
Fax: | 0686180350 |
E-Mail: | soziales@merzig-wadern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 92, 66773 Schwalbach |
Telefon: | 06834571208 |
Fax: | 06834571111 |
E-Mail: | gemeinde@schwalbach-saar.de |
Anschrift: | Professor Notton-Str. 2, 66740 Saarlouis |
Telefon: | 068314440 |
Fax: | 06831444427 |
E-Mail: | info@kreis-saarlouis.de |
Anschrift: | Am Forum 1, 66424 Homburg |
Telefon: | 068411040 |
Fax: | 06841104200 |
E-Mail: | info@saarpfalz-kreis.de |
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Das Saarland mit seiner Landeshauptstadt Saarbrücken befindet sich im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und kann mit Rheinland-Pfalz auf ein Nachbarland verweisen. Es gliedert sich in die Landkreise...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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